Kurz gesagt
Den Gründungszuschuss bekommen Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I, die sich hauptberuflich selbstständig machen und bei Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben. Sechs Monate gibt es einen Betrag in Höhe des Arbeitslosengelds plus 300 Euro, danach können neun Monate je 300 Euro folgen. Nötig sind Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung, und der Antrag muss vor dem Start gestellt werden.
So beantragst du ihn
- 1
Früh mit der Arbeitsagentur sprechen
Vor der Gründung, nicht danach. Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung, ein gutes Gespräch hilft.
- 2
Businessplan schreiben
Angebot, Zielgruppe, Wettbewerb, Preise, Marketing, Kosten und eine Umsatzplanung für drei Jahre.
- 3
Tragfähigkeit bestätigen lassen
Eine fachkundige Stelle, zum Beispiel IHK, Handwerkskammer oder Gründungsberatung, bestätigt, dass dein Plan tragfähig ist.
- 4
Antrag stellen und dann gründen
Mit Antrag, Businessplan und Bescheinigung. Erst danach meldest du das Gewerbe an.
Was zählt im Businessplan?
Ein konkretes Angebot, ein realistischer Preis, eine nachvollziehbare Kundengewinnung und ehrliche Kosten. Ein fertiger Shop oder eine fertige Buchungsseite zeigt, dass deine Idee greifbar ist, und hilft dir, Preise und Angebot klar zu beschreiben.
Häufige Fragen
Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?
Nein, er ist ein Zuschuss, kein Kredit.
Bekomme ich den Zuschuss für ein Nebengewerbe?
Nein, die Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein.
Bin ich während des Zuschusses kranken- und rentenversichert?
Nein, darum kümmerst du dich selbst. Die 300 Euro sind genau dafür gedacht.
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Bauen und ansehen kostet nichts. Den Tarif wählst du erst beim Livegang.
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Redaktion 5minstore · Stand: 1. November 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.




