Kurz gesagt
Ein Nebengewerbe meldest du genauso beim Gewerbeamt an wie ein Hauptgewerbe und kreuzt „Nebenerwerb“ an. Prüfe vorher deinen Arbeitsvertrag: Oft musst du die Nebentätigkeit anzeigen, und sie darf deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Gewinne versteuerst du mit deinem Gehalt über die Einkommensteuererklärung.
So startest du nebenbei
- 1
Arbeitsvertrag prüfen
Steht dort eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten? Dann informiere deinen Arbeitgeber schriftlich. Verbieten darf er es meist nur, wenn berechtigte Interessen leiden, etwa durch Konkurrenz.
- 2
Gewerbe als Nebenerwerb anmelden
Beim Gewerbeamt, gleiche Unterlagen, gleiche Gebühr.
- 3
Fragebogen beim Finanzamt
Gib deinen erwarteten Gewinn realistisch an. Viele Nebengewerbe starten als Kleinunternehmer.
- 4
Zeit einplanen
Plane feste Zeitfenster, zum Beispiel zwei Abende und einen Samstag. Für Dienstleistungen trägst du genau diese Zeiten als buchbar ein.
Krankenversicherung und Arbeitszeit
Solange dein Job im Mittelpunkt steht, bleibst du in der Regel über deinen Arbeitgeber versichert. Wird die Selbstständigkeit nach Zeit und Einkommen zur Hauptsache, kann sich das ändern. Die Krankenkasse entscheidet im Einzelfall, deshalb lohnt sich eine kurze Nachfrage.
Bei der Arbeitszeit zählt das Arbeitszeitgesetz für deinen Job. Für die Selbstständigkeit gilt es nicht, aber du solltest ausgeruht in deinen Hauptjob gehen.
Passende Ideen für nebenbei
Gut geeignet sind Angebote mit flexiblen Zeiten: ein kleiner Online-Shop mit Trendprodukten, Nachhilfe am Abend, Hundesitting am Wochenende, Fotoshootings, Möbelmontage oder Social-Media-Betreuung für lokale Läden.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich nebenbei verdienen?
Eine feste Grenze für die Gewerbeanmeldung gibt es nicht. Steuerlich zählt dein Gewinn zusammen mit dem Gehalt. Für die Umsatzsteuer gibt es die Kleinunternehmergrenzen.
Kann mein Arbeitgeber das Nebengewerbe verbieten?
Nur in Ausnahmefällen, etwa bei direkter Konkurrenz oder wenn deine Arbeitskraft im Hauptjob leidet. Im Zweifel hilft eine Beratung.
Muss ich als Beamter etwas beachten?
Ja, Beamte brauchen für viele Nebentätigkeiten eine Genehmigung des Dienstherrn. Frag vorher nach.
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Redaktion 5minstore · Stand: 1. November 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.




