Buchhaltung für Gründer: einfach von Anfang an

Buchhaltung klingt nach Aktenordnern. Für kleine Unternehmen reicht meist eine saubere Liste aller Einnahmen und Ausgaben mit Belegen.

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Methode
EÜR
Belege
8 Jahre aufheben
Abgabe
1× im Jahr

Kurz gesagt

Einzelunternehmer und Freiberufler ermitteln ihren Gewinn meist mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Einnahmen minus Ausgaben. Dafür brauchst du zu jeder Buchung einen Beleg. Belege bewahrst du in der Regel acht Jahre auf, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre. Die EÜR reichst du einmal im Jahr mit der Steuererklärung über ELSTER ein.

Ein einfaches System

  1. 1

    Eigenes Konto

    Alle geschäftlichen Zahlungen über ein Konto. Das macht die Zuordnung später leicht.

  2. 2

    Belege sofort digital

    Rechnung fotografieren oder als PDF in einen Ordner pro Monat. Viele Buchhaltungs-Apps erledigen das automatisch.

  3. 3

    Monatlich abgleichen

    Einmal im Monat Kontoauszug und Belege vergleichen. Fehlt etwas, fällt es so früh auf.

  4. 4

    Jahresende

    EÜR-Formular in ELSTER ausfüllen oder aus der Buchhaltungs-App übernehmen, zusammen mit der Einkommensteuererklärung.

Rechnungen schreiben: Pflichtangaben

Auf eine Rechnung gehören unter anderem: dein Name und deine Adresse, Name und Adresse des Kunden, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistung und Leistungszeitraum, Betrag und Steuersatz oder der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung. Für Kleinbeträge bis 250 Euro gelten vereinfachte Regeln.

E-Rechnung seit 2025

Zwischen Unternehmen in Deutschland setzt sich die E-Rechnung schrittweise durch. Empfangen können musst du sie schon seit 2025, ein E-Mail-Postfach genügt. Beim Ausstellen gelten Übergangsfristen, Kleinunternehmer sind davon befreit. Rechnungen an Privatkunden dürfen weiter als PDF oder auf Papier gehen.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Buchhaltungssoftware?

Pflicht ist sie nicht, eine Tabelle reicht am Anfang. Software spart aber Zeit, vor allem bei vielen kleinen Bestellungen.

Wann muss ich eine Bilanz machen?

Kaufleute im Handelsregister, also auch UG und GmbH, bilanzieren. Einzelunternehmer erst ab bestimmten Umsatz- oder Gewinngrenzen.

Kann ich private Ausgaben absetzen?

Nur den betrieblichen Anteil, zum Beispiel einen Teil des Handys oder Laptops, wenn du ihn beruflich nutzt. Belege brauchst du auch dafür.

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Redaktion 5minstore · Stand: 1. November 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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