Kleingewerbe anmelden: einfach erklärt

„Kleingewerbe“ ist kein eigenes Formular, sondern ein Gewerbe, das nicht ins Handelsregister muss. Für die meisten Gründer mit Online-Shop oder Dienstleistung ist das genau der richtige Start.

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Handelsregister
nicht nötig
Buchführung
einfache EÜR
Anmeldung
Gewerbeamt

Kurz gesagt

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das wegen seiner Größe keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht und nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss. Du meldest es ganz normal beim Gewerbeamt an, machst eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung statt einer Bilanz und kannst zusätzlich die Kleinunternehmerregelung wählen.

So startest du mit einem Kleingewerbe

  1. 1

    Gewerbe anmelden

    Beim Gewerbeamt, als Einzelunternehmen. Ein Feld „Kleingewerbe“ gibt es meist nicht, entscheidend ist die Größe deines Betriebs.

  2. 2

    Fragebogen beim Finanzamt

    Über ELSTER, innerhalb eines Monats. Hier wählst du, ob du Kleinunternehmer sein willst.

  3. 3

    Geschäftskonto anlegen

    Pflicht ist es für Einzelunternehmer nicht, aber ein eigenes Konto trennt Privates und Geschäftliches und spart später viel Arbeit.

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    Belege sammeln

    Jede Einnahme und Ausgabe mit Beleg. Am Jahresende wird daraus deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Kleingewerbe und Kleinunternehmer: nicht dasselbe

Kleingewerbe beschreibt die Größe deines Betriebs im Handelsrecht: kein Handelsregister, keine doppelte Buchführung. Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht: Unter bestimmten Umsatzgrenzen weist du keine Umsatzsteuer aus.

Beides passt oft zusammen, ist aber unabhängig voneinander. Ein Kleingewerbe kann Umsatzsteuer ausweisen, und ein Kleinunternehmer kann auch Freiberufler sein.

Welche Steuern fallen an?

Einkommensteuer auf deinen Gewinn, zusammen mit deinem übrigen Einkommen. Gewerbesteuer erst, wenn der Gewinn über dem Freibetrag von 24.500 Euro im Jahr liegt (für Einzelunternehmen und Personengesellschaften). Umsatzsteuer, wenn du nicht Kleinunternehmer bist.

Häufige Fragen

Ab wann ist ein Kleingewerbe kein Kleingewerbe mehr?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Wenn Umsatz, Mitarbeiterzahl und Aufwand so groß werden, dass ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb nötig ist, musst du dich ins Handelsregister eintragen. Die IHK hilft bei der Einschätzung.

Kann ich ein Kleingewerbe neben meinem Job haben?

Ja, als Nebengewerbe. Informiere vorher deinen Arbeitgeber, wenn dein Arbeitsvertrag das verlangt.

Brauche ich einen Steuerberater?

Pflicht ist das nicht. Viele Kleingewerbe machen die EÜR selbst. Bei Unsicherheit lohnt sich eine Beratung, gerade im ersten Jahr.

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Redaktion 5minstore · Stand: 1. November 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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