Kurz gesagt
Freiberufler sind Selbstständige in Katalogberufen nach § 18 EStG (zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Journalisten, Designer, Übersetzer, Lehrer) und ähnlichen Berufen. Sie melden sich nur beim Finanzamt an, zahlen keine Gewerbesteuer und sind nicht in der IHK. Wer mit Waren handelt oder Dienstleistungen ohne diesen Charakter anbietet, ist Gewerbetreibender.
So findest du es heraus
- 1
Tätigkeit genau beschreiben
Was machst du konkret, und für wen? „Unterricht in Mathe“ ist etwas anderes als „Verkauf von Lernheften“.
- 2
Katalog prüfen
Steht dein Beruf in § 18 EStG oder ist er einem davon sehr ähnlich? Unterrichtende, künstlerische, schriftstellerische und wissenschaftliche Tätigkeiten gehören dazu.
- 3
Im Fragebogen angeben
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beschreibst du deine Tätigkeit. Das Finanzamt ordnet sie ein.
- 4
Gemischt? Trennen
Verkaufst du neben dem Unterricht auch Produkte, kann ein Teil gewerblich sein. Dann trennst du beides sauber.
Beispiele aus der Praxis
Eher freiberuflich: Nachhilfe, Sprach- und Musikunterricht, Fotografie mit künstlerischem Anspruch, Texte, Übersetzungen, Grafikdesign.
Eher gewerblich: Online-Shop, Dropshipping, Reinigung, Gartenpflege, Umzugshilfe, Kosmetik, Nageldesign, Hundesitting, Social-Media-Betreuung (oft Grenzfall).
Die Einordnung im Einzelfall trifft das Finanzamt.
Häufige Fragen
Ist Nachhilfe freiberuflich?
Unterrichtende Tätigkeiten gelten meist als freiberuflich. Bietest du Nachhilfe über eine eigene Schule mit Angestellten an, kann das anders aussehen.
Ist ein Online-Shop freiberuflich?
Nein, Handel mit Waren ist immer gewerblich.
Müssen Freiberufler eine Buchhaltung machen?
Ja, aber meist nur eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung, wie kleine Gewerbe auch.
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Redaktion 5minstore · Stand: 1. November 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.




