Kurz gesagt
Nach dem Verpackungsgesetz registrierst du dich als Händler kostenlos im Register LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister, bevor du verpackte Ware an Privatkunden in Deutschland verkaufst. Zusätzlich beteiligst du dich an einem dualen System und meldest die Verpackungsmengen. Das gilt auch für Versandkartons und Füllmaterial.
In 3 Schritten erledigt
- 1
Bei LUCID registrieren
Auf der Website der Zentralen Stelle Verpackungsregister, mit Firmendaten und Markennamen. Kostenlos, du bekommst eine Registrierungsnummer.
- 2
Duales System beauftragen
Schätze, wie viel Papier, Kunststoff und anderes Material du im Jahr verschickst, und schließe einen Vertrag mit einem dualen System. Für kleine Mengen kostet das oft wenig.
- 3
Mengen melden
Die gleichen Mengen meldest du im LUCID. Am Jahresende gleichst du sie mit den tatsächlichen Mengen ab.
Gilt das auch bei Dropshipping?
Pflichtig ist, wer die verpackte Ware als Erster in Deutschland in Verkehr bringt. Kommt die Ware vom Lieferanten aus dem Ausland direkt zum Kunden, bist du als Händler in Deutschland oft selbst in der Pflicht. Online-Marktplätze müssen prüfen, ob Händler registriert sind. Kläre deinen Fall im Zweifel mit der Zentralen Stelle oder einer Beratung.
Was passiert ohne Registrierung?
Ohne Registrierung darfst du verpackte Ware nicht verkaufen. Es drohen Bußgelder und Abmahnungen durch Wettbewerber.
Häufige Fragen
Muss ich mich registrieren, wenn ich nur Dienstleistungen anbiete?
Nein, das Verpackungsgesetz betrifft verpackte Waren.
Was kostet die Lizenz bei einem dualen System?
Das hängt von Material und Menge ab. Für kleine Shops oft ein niedriger zweistelliger Betrag im Jahr.
Zählt der Versandkarton auch?
Ja, Versandverpackungen und Füllmaterial gehören dazu.
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Redaktion 5minstore · Stand: 1. November 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.




